Handlungsmöglichkeiten
Ist eine Gesellschaft überschuldet, bestehen verschiedene Handlungsmöglichkeiten:
- Überschuldungsanzeige an den Richter
- Sanierungsmassnahmen (nur bei begründeter Aussicht auf eine Sanierung)
- Insolvenzerklärung an den Richter
Sanierungsmassnahmen
Sofern Aussicht auf eine Sanierung besteht, sind Sanierungsmassnahmen umgehend einzuleiten. Gelingen diese, kann die Gesellschaft weitergeführt werden.
- Konkursaufschubbegehren
- AG (OR 725a, SchKG 173a)
- GmbH (OR 820 i.V.m. OR 725a, SchKG 173a)
- Genossenschaft (OR 903 Abs. 5, SchKG 173a)
- Rangrücktritt » www.rangruecktritt.ch
- AG (OR 725 II)
- GmbH (OR 820 I i.V.m. OR 725 II)
- Wertberichtigungen / Auflösung von stillen Reserven
- AG (OR 669 f.)
- Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital
- Herabsetzung Gesellschaftskapital und gleichzeitige Kapitalerhöhung
- AG
- GmbH
- Nachlassstundungsgesuch » www.nachlassstundung.ch
- Auffanggesellschaft » www.auffanggesellschaft.ch
- Patronatserklärung »www.patronatserklaerung.ch







