Die Überschuldung einer Gesellschaft (AG / GmbH / Genossenschaft / Stiftung) kann gleichbedeutend mit der Zahlungsunfähigkeit und damit mit der Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft sein.
» Handlungsmöglichkeiten bei Überschuldung einer Gesellschaft
Auf dieser Website finden Sie Informationen und Links zum Thema Überschuldung der verschiedenen Rechtsformen:
» Überschuldung einer Genossenschaft
» Überschuldung einer Stiftung und anderen Rechtseinheiten
Zwischenbilanz
Besteht der begründete Verdacht einer Überschuldung der Gesellschaft, schreibt das Gesetz für die AG, die GmbH, die Genossenschaft und die Stiftung die Erstellung einer Zwischenbilanz vor:
» Informationen zur Zwischenbilanz
Überschuldungsanzeige und Insolvenzerklärung
Bei Überschuldung des Unternehmens sind die Organe zur Überschuldungsanzeige respektive zur Deponierung der Bilanz verpflichtet:
» Informationen zur Überschuldungsanzeige
Bei Zahlungsunfähigkeit ist es möglich, die Gesellschaft für insolvent zu erklären: