Das Fremdkapital ist durch die Aktiven weder zu Fortführungs- noch Liquidationswerten gedeckt (OR 820 I i.V.m. OR 725 II).
Das Fremdkapital ist nicht mehr gedeckt, wenn der Wert der Aktiven (Umlaufs- und Anlagevermögen) kleiner ist, als die Summe des Fremdkapitals.
AKTIVEN | PASSIVEN | |||||||||||||||||||
Umlaufsvermögen | 50 | Fremdkapital | 350 | |||||||||||||||||
Anlagevermögen | 250 | Eigenkapital | 750 | |||||||||||||||||
Reserven | 50 | |||||||||||||||||||
Verlust | 850 | |||||||||||||||||||
1150 | 1150 |
Anders ausgedrückt ist eine GmbH überschuldet, wenn das Gesellschaftskapital bestehend aus Stammkapital und Reserven kleiner ist als der Verlustvortrag.
Begründete Besorgnis einer Überschuldung
Ist davon auszugehen, dass sowohl das Stammkapital als auch die Reserven aufgebraucht sind, besteht ein begründeter Verdacht einer Überschuldung.
Handlungspflicht:
Die Geschäftsführung hat eine Zwischenbilanz zu Fortführungs- und Liquidationswerten zu erstellen (OR 820 I i.V.m. OR 725 II).