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Überschuldung einer Gesellschaft

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Haftung / Verantwortlichkeit

Rechtsgebiet:
Überschuldung einer Gesellschaft
Stichworte:
Überschuldung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung kann mit Verantwortlichkeitsansprüchen konfrontiert werden, wenn

  • die Überschuldung infolge einer Verletzung der Sorgfalts- und Treuepflicht (OR 812) eingetreten ist
  • sie die Überschuldungsanzeige verspätet abgibt und durch die Verspätung ein Schaden entsteht

Gesellschafter

Die Gesellschafter haften für Gesellschaftsschulden

  • nur dann, wenn die Statuten eine Nachschusspflicht der Gesellschafter vorsehen (OR 795 f.).
  • Andernfalls trifft die Gesellschafter keine weitere Haftung.

Revisionsstelle

Verantwortlichkeitsansprüche gegen die Revisionsstelle sind möglich, wenn

  • die Geschäftsführung die Überschuldungsanzeige innert angemessener Frist unterlässt
  • und die Revisionsstelle kommt ihrer Pflicht nicht nach, in diesem Fall die Überschuldung anzuzeigen (OR 728c III / OR 729c)

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