- Die ordentliche Jahresbilanz geht von der Weiterführung der Genossenschaft aus.
- Die Zwischenbilanz zu Liquidationswerten geht von der Annahme aus, dass die geschäftliche Tätigkeit nicht mehr weitergeführt und die Genossenschaft liquidiert wird.
Rechtliche Informationen für die Schweiz: Überschuldung einer Gesellschaft