Keine Regelung
Die Überschuldung von anderen Rechtseinheiten ist im Gesetz nicht geregelt.
- Einfache Gesellschaft
- Kollektivgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Verein
Möglichkeiten
Für diese Rechtseinheiten kommt je nach Rechtsform u.A. in Frage:
- Auflösung und Liquidation durch Gesellschafterbeschluss,
- Abgabe einer Insolvenzerklärung,
- Nachlassstundung.
Weitere Informationen zur Auflösung und Liquidation finden Sie hier:
» Auflösung und Liquidation einer einfachen Gesellschaft