Mitwirkungsrechte / -pflichten
Verwaltungsrat
Aktionäre
- keine Mitwirkungsrechte
- allenfalls Mitwirkung bei Sanierungsmassnahmen
Gläubiger
- Konkursaufschub (OR 725a I)
- Rangrücktritt
- allenfalls Mitwirkung bei Sanierungsmassnahmen
Revisionsstelle
- Prüfung der Bilanz zu Fortführungs- und Liquidationswerten
- Überschuldungsanzeige, falls der Verwaltungsrat nicht aktiv wird