Verwaltungsrat
Verantwortlichkeitsansprüche gegen den Verwaltungsrat, wenn
- die Überschuldung als Folge einer Verletzung der Sorgfalts- und Treue-pflicht eingetreten ist (OR 717)
- er der Pflicht zur Überschuldungsanzeige (innert angemessener Frist) nicht nachkommt (OR 754 und OR 757).
Aktionäre
- Keine Haftung
Revisionsstelle
Verantwortlichkeitsansprüche gegen die Revisionsstelle, wenn
- der Verwaltungsrat die Überschuldungsanzeige innert angemessener Frist nicht vornimmt,
- und die Revisionsstelle die Überschuldung ihrerseits nicht anzeigt (OR 729c)