Die Überschuldung einer Gesellschaft (AG / GmbH / Genossenschaft / Stiftung) kann gleichbedeutend mit der Zahlungsunfähigkeit und damit mit der Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft sein.
Zwischen den einzelnen Begriffen muss jedoch sorgfältig unterschieden werden. Hier finden Sie Informationen zur Abgrenzung der Begriffe Unterbilanz, Kapitalverlust, Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit/Insolvenz:
- der Unterbilanz
- dem Kapitalverlust
- der Überschuldung
- der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz