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Andere Rechtseinheiten

Keine Regelung

Die Überschuldung von anderen Rechtseinheiten ist im Gesetz nicht geregelt.

  • Einfache Gesellschaft
  • Kollektivgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft
  • Verein

Möglichkeiten

Für diese Rechtseinheiten kommt je nach Rechtsform u.A. in Frage:

  • Auflösung und Liquidation durch Gesellschafterbeschluss,
  • Abgabe einer Insolvenzerklärung,
  • Nachlassstundung.


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